FANBUS.KOELN – privatrechtlicher Vertrag
zwischen
dem jeweiligen Anbieter der Fahrt
Vertreter der Fahrgemeinschaft
und den registrierten Teilnehmern der geplanten Auswärtsfahrt
(Personalisierung und Dokumentation erfolgt individuell über die Anmeldung für die jeweilige Fahrt.)
wird folgendes vereinbart:
§ 1 Zweck und Charakter
Zweck ist die Organisation privater Fahrgemeinschaften zu Sport- und Kulturevents auf reiner Selbstkostenbasis. Die Gemeinschaft verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen; eine Gewinnerzielung ist ausgeschlossen.
§ 2 Verbindlichkeit der Anmeldung
Mit der Registrierung und Bestätigung zu einer angebotenen Fahrt auf dem Portal unter mitfahrportal.fanbus.koeln erklärt der Teilnehmer seinen verbindlichen Beitritt zur jeweiligen Fahrgemeinschaft. Bei unentschuldigtem Fernbleiben bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Kostenanteils bestehen.
§ 3 Kostenbeteiligung und Umlage
- Kostenumlage: Alle fahrtbezogenen Kosten (Treibstoff, Maut, Parken, Verpflegung, Übernachtung) werden auf die Teilnehmer umgelegt.
- Fahrzeugkosten: Zur Deckung der Unterhaltung (Verschleiß/Versicherung) wird eine Pauschale von 0,36 €/km berechnet.
- Zahlungsweise: Der geschätzte Betrag ist bei Fahrtantritt (bar oder digital) zu entrichten.
- Fahrerfreistellung: Fahrer*innen sind von der Umlage befreit. Die Beiträge der Mitfahrer decken exakt die Gesamtkosten der übrigen Teilnehmer.
- Gewinnausschluss: Die Freistellung dient lediglich als Ausgleich für Fahrzeugstellung und Organisation. Es werden keine Überschüsse erzielt (Einhaltung der Betriebskostengrenze).
§ 4 Geschäftsführung
Die Teilnehmer beauftragen Arno Cremanns mit der administrativen Geschäftsführung und Vertretung der Fahrgemeinschaft gegenüber Dritten (z. B. Vermietern, Gastronomie).
§ 5 Haftungsbeschränkung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Haftung des Fahrers und des Organisators wird, soweit gesetzlich zulässig, auf den Ersatz von Schäden beschränkt, die durch die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
- Für Sachschäden und einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
§ 6 Einverständnis
Durch die Registrierung bestätigt der Teilnehmer, diesen privatrechtlichen Vertrag gelesen zu haben und mit allen Punkten einverstanden zu sein.